Schwangerschaft, Schmerzen, akute Krankheiten – Welche Arztbesuche sind bei Beitragsschulden möglich?
- Carolin Ochs
- 5. Sept. 2024
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 22. Okt. 2024
Manchmal kann es passieren: Wer seine Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlt, gerät manchmal in Rückstand. Besonders Selbstständige, Studierende und Rentner:innen können von Beitragsschulden betroffen sein.
Aber was passiert, wenn du deine Beiträge nicht rmehr echtzeitig zahlen kannst? Bekommst du überhaupt noch eine ärztliche Versorgung? Welche Krankheiten werden trotzdem versorgt?
In diesem Artikel klären wir, bei welchen Beschwerden du trotz ruhenden Leistungen zum Arzt oder zur Ärztin gehen kannst und welche Leistungen weiterhin gesichert sind.
In meinem letzten Beitrag "Gesetzliche Krankenversicherung und Schulden: Was bedeuten ruhende Leistungen?" erfährst Du mehr über die Grundlagen von ruhenden Leistungen bei Beitragsschulden in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Was bedeuten "ruhende Leistungen" bei Schulden in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Sobald Krankenversicherungsbeiträge für mehr als zwei Monate nicht gezahlt werden konnten, werden deine Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ruhend gestellt. Das bedeutet, dass du nicht mehr den vollen Leistungsumfang deiner Krankenkasse in Anspruch nehmen kannst. Aber keine Sorge – du wirst nicht vollständig ohne medizinische Hilfe dastehen. Es gibt weiterhin wichtige Leistungen, die dir auch bei ruhendem Versicherungsstatus zustehen.
Diese Behandlungen bekommst du auch bei ruhenden Leistungen
Trotz Schulden kannst du zum Arzt oder zur Ärztin gehen, wenn es um akute Beschwerden oder bestimmte Vorsorgeuntersuchungen geht. Zu den wichtigsten Ausnahmen zählen:

1. Akute Erkrankungen
Hast du plötzlich auftretende Beschwerden, die schnell behandelt werden müssen, wie etwa eine Infektion, Verletzung oder Fieber? Dann kannst du auch ohne gezahlte Beiträge ärztliche versorgt werden. Akute Erkrankungen sind alle gesundheitlichen Zustände, die unerwartet und evtl. schnell und heftig auftreten und dringend ärztlicher Behandlung bedürfen, um eine Verschlimmerung zu verhindern.
2. Schmerzzustände
Egal, ob die Schmerzen akut oder im Rahmen einer chronischen Erkrankung auftreten – Schmerzzustände werden immer behandelt. Du musst also nicht auf Hilfe verzichten, wenn du unter starken Schmerzen leidest.
3. Schwangerschaft und Mutterschaft
Schwangere Frauen erhalten auch bei Beitragsschulden die vollständige Vorsorge und Versorgung. Dazu gehören gynäkologische Untersuchungen, Hebammenhilfe und die medizinische Betreuung während und nach der Geburt.
4. Vorsorgeuntersuchungen nach § 25 und § 26 SGB V
Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen sind weiterhin abgedeckt, selbst wenn deine Leistungen ruhen. Dazu zählen
der allgemeine Gesundheitscheck ab 35 Jahren, alle drei Jahre
Krebsvorsorge, wie in den Gesetzlichen Krankenversicherungen empfohlen
Impfstatus-Überprüfung (aber Achtung: Impfungen selbst werden nicht übernommen)
sowie alle U- und J-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche.
Diese Leistungen sind bei ruhenden Leistungen ausgeschlossen
Leider sind nicht alle Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt, wenn du mit deinen Beiträgen im Rückstand bist. Hier eine Liste der wichtigsten ausgeschlossenen Leistungen:
Zahnersatz (außer in medizinisch wirklich unaufschiebbaren Fällen)
Physiotherapie, Ergotherapie und andere Heilmittel (außer im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und Geburt)
Hilfsmittel wie Rollstühle, Krücken oder Pflegebetten
Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen wie z.B. Prophylaxe beim Zahnarzt für Erwachsene
Mutterschafts- und Krankengeld
Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren
Diese Leistungen werden nur dann wieder gewährt, wenn du entweder deine rückständigen Beiträge komplett nachzahlst oder eine Ratenzahlungsvereinbarung mit deiner Krankenkasse triffst und dieser auch nachkommst.
Wie beendest du das Ruhen der Leistungen?
Wenn du deine Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen kannst, solltest du möglichst schnell handeln. Sobald du alle offenen Beträge beglichen oder eine Ratenzahlung vereinbart hast, erhältst du wieder den vollen Leistungsumfang deiner Krankenversicherung.
Wichtig: Solltest Du ein geringes oder gar kein Einkommen haben, also sozialrechtlich hilfebedürftig sein - nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfe) - endet das Ruhen der Leistungen automatisch, sobald du der Versicherung einen Nachweis vorlegst. Melde dich in diesem Fall bei deiner Krankenkasse, um sicherzustellen, dass du wieder den vollen Zugang zu medizinischen Leistungen hast.
Fazit: Bei akuten Beschwerden bekommst du weiterhin Hilfe
Auch wenn du deine Krankenversicherungsbeiträge nicht zahlen kannst, bleibst du bei akuten Erkrankungen, Schmerzen und Schwangerschaften nicht ohne medizinische Hilfe. Es ist jedoch wichtig, das Problem so schnell wie möglich zu lösen, um wieder den vollen Leistungsumfang zu erhalten. Sprich mit deiner Krankenkasse über Ratenzahlungsmöglichkeiten, um aus der Schuldenfalle zu kommen. Schau dir hierzu auch meinen Blogbeitrag zu "Gesetzliche Krankenversicherung und Schulden: Was bedeutet ruhende Leistungen?" an.
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Literatur und Nachweise:




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